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WAHLÄRZTIN
Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Dies hat den Vorteil, dass die Einschränkungen und Vorgaben durch die Krankenkassen wegfallen.
Ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und die Untersuchungen sind mir wichtig, leider wird dies von den Krankenkassen nicht entsprechend honoriert.
Die Verrechnung der Honorarnoten erfolgt im Anschluss an die Ordination und ist in bar zu entrichten. Gerne reichen wir für unsere Patienten alle 2 Wochen die Honorarnoten bei der entsprechenden Krankenkasse ein.
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